Sie können in Ihrem Testament eine wohltätige Organisation bedenken, indem Sie ihr ein Legat vermachen.
Sie können einer Person oder einer Organisation ein Vermächtnis bzw. Legat zukommen lassen. In diesem Falle vermachen Sie einen festen Betrag oder eine bestimmte Wertsache. Dazu bestimmen Sie schriftlich in Ihrem Testament einen festen Betrag oder Gegenstand, mit dem Sie uns nach Ihrem Tod unterstützen möchten.
Bei Fragen melden Sie sich per E-Mail info@dasanderelager.ch.